Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 17/2020

„Menschenrechte in Unternehmen – Zugang zu Rechtsmitteln“ – FRA-Bericht

15.10.2020Newsletter

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (European Union Agency for Fundamental Rights, FRA) veröffentlichte am 6. Oktober 2020 einen Bericht zum Zugang zu Rechtsmitteln bei Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen. Der Bericht ist das Ergebnis eines Projekts, welches im März 2018 startete und Geltendmachung von Menschenrechtsverletzungen in der Wirtschaft untersuchte.

Im ersten Teil analysiert der Bericht Gruppen von Personen, welche Opfer von Menschenrechtsverletzungen in Unternehmen sind. Anschließend geht der Bericht auf nationale und europäische Rechtsmittel, die den Opfern zur Verfügung stehen, ein und macht schließlich die wesentlichen Hindernisse aus, denen Opfer im Rahmen der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung der Rechtsverletzungen ausgesetzt sind. Die FRA kommt in dem Bericht zu dem Ergebnis, dass es für Opfer von Menschenrechtsverletzungen heute immer noch schwierig ist, die Rechtsverletzungen im Rahmen außergerichtlicher und/ oder gerichtlicher Verfahren geltend zu machen. Die europäischen und internationalen Mechanismen seien zu kompliziert und nicht effektiv genug. Insbesondere prozessuale Anforderungen, die sich durch Beweislastregelungen ergeben und hohe Prozesskosten, erschwerten die gerichtliche Geltendmachung der Rechte erheblich. Die Verfasser des Berichts fordern von den nationalen und dem europäischen Gesetzgeber, Menschenrechtsverletzungen künftig mit präventiven Maßnahmen, wie verbindlichen Sorgfaltspflichten für Unternehmen und einem System des einstweiligen Rechtsschutzes zu verhindern bzw. zu unterbinden.

Weiterführender Link: