Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2020

Bericht über Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel – KOM

29.10.2020Newsletter

Am 20.Oktober 2020 hat die Europäische Kommission ihren Bericht über die Fortschritte im Kampf gegen den Menschenhandel veröffentlicht, zu dem sie gemäß Artikel 20 der Richtlinie 2011/36/EU (sog. Menschenhandelsrichtlinie) verpflichtet ist, veröffentlicht. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass sich der Handel mit Menschen in der Union nicht verringert habe, er habe sich vielmehr weiterentwickelt und neue Risiken hervorgebracht.

Nach wie vor werde eine hohe Zahl an Personen Opfer von Menschenhändlern, was zu enormen menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Kosten führe. Oftmals würden die Opfer wissentlich oder unwissentlich in andere kriminelle Handlungen verstrickt. Positiv vermerkt der Bericht, dass Fortschritte im Bereich der europäischen und internationalen Zusammenarbeit erzielt worden seien.

Der Kampf gegen Menschenhandel sei nun Bestandteil der EU-Agenda zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität. Leider bleibe dennoch die Zahl von Strafverfahren und Verurteilungen, anders als die Zahl der Opfer, niedrig. Oftmals würde in der Opferunterstützung nicht ausreichend auf deren besondere Bedürfnisse eingegangen. Die Richtlinie sei unzureichend durch die Mitgliedstaaten umgesetzt und weitere Handlungen dringend nötig. Der Kampf gegen den Menschenhandel ist nun auch Bestandteil der EU-Agenda zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

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