Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2020

EDSA-Empfehlungen zum EuGH-Urteil zu EU-US-Datenschutzschild – EDSA

16.11.2020Newsletter

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) hat am 10. November 2020 Empfehlungen zu den Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil zum EU-US-Datenschutzschild („Privacy shield“) veröffentlicht.

Hintergrund ist das in der Rechtssache C-311/18 getroffene Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020, mit dem im Rechtsstreit zwischen dem Österreicher Max Schrems und Facebook Irland die Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU, für ungültig erklärt wurde. Die Empfehlungen zielen darauf ab, die im Sinne der Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die als Datenexporteure auftreten, bei deren Pflicht zu unterstützen, für Daten, die sie in Drittstaaten übermitteln, bei entsprechendem Bedarf geeignete zusätzliche Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, um ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau zu gewährleisten. Die Empfehlungen bestehen aus den „Empfehlungen zu den grundlegenden europäischen Garantien für Überwachungsmaßnahmen“ und den „Empfehlungen zu Maßnahmen, die die Übertragungsinstrumente ergänzen, um die Einhaltung des EU-Schutzniveaus für personenbezogene Daten zu gewährleisten“. Über dieses führt der EDSA derzeit eine öffentliche Konsultation durch. Interessensträger haben bis 30. November 2020 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

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