Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2020

Schlussfolgerungen des Rates zum Europäischen Semester 2021

16.11.2020Newsletter

Der Rat hat am 6. November 2020 seine Schlussfolgerungen zum Sonderbericht Nr. 16/2020 des Europäischen Rechnungshofs „Das Europäische Semester – länderspezifische Empfehlungen sprechen wichtige Aspekte an, müssen aber besser umgesetzt werden“ und zu den jährlichen Strategien für nachhaltiges Wachstum 2021 in Vorbereitung des Europäischen Semesters 2021 veröffentlicht. Der Sonderbericht ist der dritte und letzte Bericht des Europäischen Rechnungshofes zur Evaluierung der ökonomischen Folgen des Europäischen Semesters. Die anderen Berichte wurden bereits 2018 veröffentlicht.

Der Rechnungshof spricht sich in seinem Sonderbericht für die Überarbeitung der Länderberichte aus. Er sieht insbesondere bei der Formulierung und der Struktur Reformbedarf. Laut Rechnungshof sei es sinnvoll, wenn der Länderbericht künftig klarer Prioritäten angibt. Der Rat unterstützt dies in seinen Schlussforderungen und fordert von den Mitgliedstaaten, dass diese in ihren Reformprogrammen künftig die Umsetzung genauer aufzeigen.

In seinen Schlussfolgerungen zum Europäischen Semester 2021: „Jährliche Strategie für nachhaltiges Wachstum 2021“ erkennt der Rat die Notwendigkeit, das Europäische Semester zu überarbeiten, erneut an und greift die von der Kommission im jährlichen Strategiebericht für nachhaltiges Wachstum vorgeschlagene Idee auf, länderspezifische Empfehlungen künftig durch Aufbau- und Resilienzpläne zu ersetzen. Die Kommission schlug vor, dass sie für Mitgliedstaaten, welche einen solchen Plan vorlegen, keine länderspezifischen Empfehlungen mehr ausspricht. Der Rat unterstützt in seinen Schlussfolgerungen diese Strukturreformen des Europäischen Semesters und sieht darin ein wirksames Mittel, um die Resilienz der Volkswirtschaften der EU zu stärken und das Wachstumspotenzial zu steigern.

Weiterführende Links: