Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 19/2020

Vertragsverletzungsverfahren - Berufsqualifikationen Architekten Ingenieure – KOM

16.11.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 30. Oktober 2020 die nächste Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland hinsichtlich der Vereinbarkeit nationaler Regelungen mit EU-Vorschriften über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Richtlinie 2005/36/EG, geändert durch die Richtlinien 2013/55/EU) sowie Art. 45 und 49 AEUV eingeleitet.

Die Kommission übersandte Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in welcher sie ihre Bedenken hinsichtlich der Umsetzungsvorschriften der Bundesländer in Bezug auf den freien Dienstleistungsverkehr bei Ingenieurleistungen und die Anerkennung von Ingenieuren zum Zwecke der Niederlassung äußert. In der Stellungnahme stellt die Kommission weiter fest, dass nationale Regelungen für Architekten, welche die Vorschriften der Richtlinie 2005/36/EG sektorspezifisch umsetzen, die europäischen Vorgaben nicht hinreichend umsetzten.

Die mit Gründen versehene Stellungnahme ist eine förmliche Aufforderung, Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen und ist der zweite Schritt im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens. In der Stellungnahme fordert die Kommission Deutschland auf, innerhalb von zwei Monaten Maßnahmen zu ergreifen, welche die Unionsrechtswidrigkeit beseitigen und die Kommission innerhalb dieser Frist über die getroffenen Maßnahmen zu informieren. Sollte die Kommission feststellen, dass die Maßnahmen nicht ausreichen, kann sie sodann den Gerichtshof anrufen.

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