Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Anwaltliche Schweigepflicht – EGMR

26.11.2020Newsletter

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am 19. November 2020 in der Rechtssache Rechtsanwalt Klaus Müller ./. Bundesrepublik Deutschland entschieden, dass der Beschwerdeführer, ein deutscher Rechtsanwalt, der sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft, zur Aussage verpflichtet werden kann.

Unter Berufung auf seine anwaltliche Schweigepflicht hatte sich der Beschwerdeführer geweigert, als Zeuge in einem Strafverfahren gegen die ehemaligen Geschäftsführer von vier Unternehmen auszusagen, denen er vor ihrer Insolvenz Rechtsberatung erteilt hatte. Der Beschwerdeführer war nur vom derzeitigen Geschäftsführer dieser Unternehmen von seiner Vertraulichkeitspflicht befreit worden, nicht jedoch von den anderen ehemaligen, ebenfalls angeklagten Geschäftsführern.

Der EGMR sah keine Verletzung von Art. 8 EMRK, der Rechtsanwalt wurde wegen seiner Verweigerung zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 600 € verpflichtet. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Verfassungsbeschwerde ohne Begründung nicht angenommen.

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