Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet – EDSB

26.11.2020Newsletter

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) hat eine Stellungnahme zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Übergangsverordnung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet (COM (2020) 568) abgegeben. Er setzt sich darin u.a. mit der Verhältnismäßigkeit, dem Umfang des Geltungsbereichs, mit Transparenz und Technikneutralität sowie der zeitlichen Anwendungsdauer der Übergangsverordnung auseinander.

Der EDSB kommt zu dem Schluss, dass der Vorschlag in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und Datenschutz aller User von gängigen Online- Kommunikationsdiensten eingreift. Im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit weist der EDSB u. a. darauf hin, dass die Schwere des Eingriffs berücksichtigt werden müsse, worin wiederum einfließe, ob die betroffene Aktivität einer Verschwiegenheitspflicht unterfalle, wie sie im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandant bestehe. Auch die BRAK hat in ihrer Stellungnahme zum Verordnungsvorschlag die Sicherung der anwaltlichen Vertraulichkeit unterstrichen.

Weiterführende Links: