Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Studie über Asylverfahren an Grenzen – EP

26.11.2020Newsletter

In Verbindung mit seinem Umsetzungsbericht der Richtlinie 2013/32/EU (Verfahrensrichtlinie) hat der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten des EP (LIBE) eine Studie über die Asylverfahren an EU-Grenzen in Auftrag gegeben. Diese wurde nun veröffentlicht. Sie kommt zu dem Schluss, dass ein einheitliches und gerechtes Verfahren bislang nicht gewährleistet ist.

Im Hinblick auf Verfahrensrechte gebe es große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten. Insbesondere werde („de-facto“-) Inhaftierung in einigen Staaten systematisch angewandt. Dies führe zu Einschränkungen und Verletzungen insbesondere des Folterverbots (Art. 4 EU-Grundrechtecharta), des Rechts auf Freiheit und Sicherheit (Art. 6 EU-Grundrechtecharta), des Rechts auf Asyl (Art. 19) sowie des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Art. 47) und der Rechte von Kindern (Art. 24). Oftmals sei im Verfahren an der Grenze zudem der Zugang zum Rechtsbeistand eingeschränkt oder diese hätten zu wenig Zeit für eine effektive Vorbereitung im Verfahren gehabt oder seien nicht hinreichend qualifiziert gewesen. Auch zu den Haftanstalten sei der Zugang für Rechtsanwälte oftmals nur eingeschränkt möglich. Die Studie spricht Empfehlungen aus, insbesondere muss der Zugang zum Asylverfahren zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.

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