Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Unabhängigkeit der niederländischen Staatsanwaltschaft – EuGH

26.11.2020Newsletter

Der EuGH hat am 24. November 2020 in der Rechtssache C-510/19 entschieden, dass wie schon die deutsche Staatsanwaltschaft, auch die Staatsanwaltschaft in den Niederlanden nicht hinreichend unabhängig ist, um in Bezug auf einen Europäischen Haftbefehl (EuHB) tätig sein zu dürfen.

Gemäß Art. 6 Abs. 1 des EU-Rahmenbeschlusses (2002/548/JI) kann ein EuHB nur von einer „Justizbehörde“ ausgestellt werden. Anders als im deutschen Recht kann dies grundsätzlich auch eine Staatsanwaltschaft sein, jedoch muss die mit der Ausstellung betraute Behörde bei der Ausübung ihrer Aufgaben unabhängig handeln. Im vorliegenden Fall ging es nicht um die ausstellende, sondern um die vollstreckende Justizbehörde, jedoch hielt der Gerichtshof seine Rechtsprechung für übertragbar. Da auch die niederländische Staatsanwaltschaft im Einzelfall Weisungen seitens des Justizministeriums unterworfen sein kann, darf sie nicht vollstreckende Justizbehörde im Sinne des Rahmenbeschlusses sein.

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