Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 20/2020

Vorschlag Durchführungsrechtsakten zu Standardvertragsklauseln – KOM

26.11.2020Newsletter

Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf das EuGH-Urteil zum EU-US - Datenschutzschild mit den „Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten in Nicht-EU - Länder“ und den „Standardvertragsklauseln zwischen den für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und den Auftragsverarbeitern mit Sitz in der EU“ zwei Entwürfe für Durchführungsrechtsakte veröffentlicht.

Hintergrund ist das in der Rechtssache C-311/18 getroffene Urteil des EuGH vom 16. Juli 2020, mit dem im Rechtsstreit zwischen dem Österreicher Max Schrems und Facebook Irland die Vereinbarung zum transatlantischen Datenschutz, das sogenannte Privacy-Shield-Abkommen zwischen den USA und der EU, für ungültig erklärt wurde. Ziel der Entwürfe ist es, die im Sinne der Datenverarbeitung Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter, die als Datenexporteure auftreten, bei deren Pflicht zu unterstützen, für Daten, die sie in Drittstaaten übermitteln, bei entsprechendem Bedarf geeignete zusätzliche Maßnahmen zu ermitteln und umzusetzen, um ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau wie in der EU zu gewährleisten. Beide Durchführungsrechtsakte sollen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ergänzen und die durch das EuGH-Urteil entstandene Rechtsunsicherheit beseitigen. Interessensträger haben bis 10. Dezember 2020 die Gelegenheit, dazu Stellung zu nehmen.

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