Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2020

Kompromiss bei Verhandlungen zum Transparenzregister – KOM/EP/RAT

10.12.2020Newsletter

Die Verhandlungsführer haben am 7. Dezember 2020 bei den Verhandlungen zum verpflichtenden EU-Transparenzregister einen Kompromiss hinsichtlich der Verbindlichkeit des Registers erzielt.

Die Verhandlungsführenden der Europäischen Kommission, des EP und des Rates der EU haben in den in der Mitte dieses Jahres wieder aufgenommen Verhandlungen zu einer neuen Interinstitutionellen Vereinbarung (IIV) einen Kompromiss darüber erzielt, wie das Transparenzregister de facto für alle Institutionen verbindlich wird. Die bislang noch ausstehende zentrale Frage der Konditionalität konnte demnach geklärt werden. Mit dem erzielten Kompromiss soll ein Eintrag im Transparenzregister für Interessenvertreter eine notwendige Voraussetzung dafür sein, bestimmte Tätigkeiten auszuüben. Die Besonderheiten der jeweiligen EU-Institution sollen dabei jedoch miteinbezogen werden. Als nächster Schritt wird der vereinbarte Kompromiss der Kommission, dem EP und dem Rat zur Prüfung und Bestätigung vorgelegt werden. Die Verhandlungsführenden haben angekündigt, bis Jahresende zu einer endgültigen Einigung gelangen zu wollen.

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