Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 21/2020

Konsultation über Verhinderung von Kindesmissbrauch im Internet – KOM

10.12.2020Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine weitere Befragung zum Thema Verhinderung von Kindesmissbrauch im Internet durch. Interessenträger sind dazu aufgerufen, sich bis zum 30. Dezember 2020 daran zu beteiligen. Derzeit durchläuft ein Vorschlag für eine entsprechende Übergangsverordnung das Gesetzgebungsverfahren, die BRAK hat dazu Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die im Vorschlag unter gewissen Voraussetzungen vorgesehene Durchleuchtung von Kommunikationshinhalten durch Internet-Plattform-Betreiber in besonderem Maße der Vertraulichkeit unterliegende Mandatskommunikation betreffen kann. Es muss daher durch technische Maßnahmen sichergestellt werden, dass Berufsgeheimnisse nicht der Überwachung unterliegen.

In den vergangenen Jahren gab es einen dramatischen Anstieg der Meldungen von Kindesmissbrauch im Internet, das meiste Material wird dabei in der EU gehostet. Diese Meldungen gehen auf freiwillige Handlungen der Diensteanbieter zurück, welche Bilder, Videos und textbasierte Bedrohungen wie das sog. Grooming aufdecken. Die Unternehmen betreiben in diesem Zusammenhang jedoch einen äußerst unterschiedlichen Aufwand, weswegen die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung angedacht ist.

Die Initiative zielt nun u. a. darauf ab, Kindesmissbrauch zu vermindern und für eine vereinfachte Identifikation sowie für mehr Schutz der Opfer zu sorgen. Zudem soll es eine effektive Prävention und Strafverfolgung geben. Schließlich soll ein ganzheitlicher Ansatz zur Unterstützung der Mitgliedstaaten hergestellt werden. Die Kommission schlägt dafür nun vier legislative und nichtlegislative Optionen vor.

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