Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Konsultationen über Gruppenfreistellungsverordnung – KOM

07.01.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit zwei Konsultationen zur Gruppenfreistellungsverordnung 330/2010 durch. Zum einen geht es um eine Überarbeitung der Verordnung, die am 31. Mai 2022 ausläuft, selbst, zum anderen um die Leitlinien zu vertikalen Beschränkungen. Beide Konsultationen laufen bis zum 26. März 2021.

Die Regelungen müssen insbesondere an die starke Zunahme des online-Handels angepasst werden.

Beide Instrumente zielen darauf ab, Ausnahmen für das Kartellverbot des Art. 101 Abs. 1 AEUV für solche Vereinbarungen zu schaffen, die den Ausnahmen des Abs. 3 entsprechen. Eine im Herbst 2020 durchgeführte Bestandsaufnahme hatte bewiesen, dass beide Instrumente nach wie vor relevant sind, jedoch teilweise angepasst werden müssen.

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