Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 01/2021

Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gültig – RAT/EP

07.01.2021Newsletter

Das EP hat am 16. Dezember 2020 für die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Hinblick auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds gestimmt und damit das Inkrafttreten der Verordnung ermöglicht.

Im Vorfeld der Abstimmung hatten Abgeordnete des EP strengere Kriterien und eine Nachbesserung in Bezug auf den Vorschlag des Rates vom 21. Juli 2020 gefordert. Mittels der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität soll die Auszahlung von EU-Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten zukünftig an bestimmte rechtsstaatliche Bedingungen geknüpft werden. Regierungen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, riskieren somit den Zugang zu EU-Geldern. Die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gilt seit 1. Januar 2021.

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