Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 03/2021

Anpassung an Datenschutzregeln – KOM

04.02.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt bis zum 18. März 2021 Konsultationen über die Anpassung der Richtlinie 2014/41/EU über die Europäische Ermittlungsanordnung sowie des Rahmenbeschlusses 2002/465/JI über gemeinsame Ermittlungsteams an die neuen EU-Datenschutzvorschriften durch.

Die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (EU) 2016/6801 trat am 6. Mai 2016 in Kraft und musste bis spätestens 6. Mai 2018 von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Sie tritt an die Stelle des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI, ist jedoch ein viel umfassenderes Datenschutzinstrument. Sie gilt für inländische wie für grenzüberschreitende Datenverarbeitungen für die Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung einschließlich der Gefahrenabwehr. An ihre Regelungen müssen die bestehenden Instrumente nun angepasst werden.

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