Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 03/2021

Konsultation jährlicher Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa 2021 – KOM

04.02.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat am 2. Februar 2021 ein Konsultationsverfahren über den geplanten jährlichen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in Europa 2020 eröffnet.

Der Rechtsstaatlichkeitsbericht, der im letzten Jahr erstmalig veröffentlicht wurde, ist ein wesentlicher Bestandteil des neuen umfassenden europäischen Rechtsstaatlichkeitsmechanismus. Als präventives Instrument soll er die Rechtsstaatlichkeit in der EU fördern und gleichzeitig verhindern, dass Herausforderungen entstehen oder sich die Situation in den EU-Mitgliedstaaten verschlechtert. Ziel des jährlichen Berichts über Rechtsstaatlichkeit ist es, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. Wie im Vorjahr wird sich der Bericht nach aktuellem Stand der Planungen der Kommission auf eine Vielzahl von Informationsquellen stützen. Die Konsultation beabsichtigt aus diesem Grund, gezielt Meinungen von Organisationen und Interessenträgern, die in den unterschiedlichen Bereichen der Rechtsstaatlichkeit tätig sind, zu sammeln. Interessenträger haben bis 8. März 2021 die Gelegenheit, sich daran zu beteiligen.

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