Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 04/2021

Entschließung zu Art. 43 der Asylverfahrensrichtlinie – EP

18.02.2021Newsletter

Am 10. Februar 2021 haben die Abgeordneten des EP eine Entschließung zu Art. 43 der Asylverfahrensrichtlinie angenommen. Dieser regelt die Verfahren an den Grenzen. Sie weisen unter anderem darauf hin, dass es an den Grenzen Probleme in Bezug auf den Zugang zu Rechtsberatung gibt.

Sie setzen sich darin unter anderem mit Verfahrensgarantien und der Situation unbegleiteter Minderjähriger und anderer schutzbedürftiger Personen auseinander. Wie in der am selben Tag angenommenen Entschließung über Menschenhandel weisen die Abgeordneten auch in diesem Zusammenhang auf die Schutzbedürftigkeit davon betroffener Personen hin. Die Bedürfnisse von Antragstellern, die besondere Verfahrensgarantien benötigen, müssen rasch ermittelt werden, jedoch seien die hierfür eingerichteten Mechanismen oftmals nicht wirksam. Die Mitgliedstaaten werden ferner dazu aufgefordert, unbegleitete Minderjährige von den Verfahren an der Grenze auszunehmen. Die Abgeordneten heben ferner hervor, dass es im Rahmen der Verfahren an den Grenzen zuletzt häufig zu Grundrechtsverletzungen gekommen sei.

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