Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 04/2021

Konsultation zum Umweltstrafrecht – KOM

18.02.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine Konsultation im Umweltstrafrecht durch. Interessenträger können sich bis zum 3. Mai 2021 daran beteiligen. Überarbeitet werden soll die Richtlinie 99/2008/EG über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt.

Zwar wurde mit dieser Richtlinie ein EU-Rahmen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität geschaffen, dieser erwies sich im Zuge einer Evaluation jedoch als wenig effizient. Die Richtlinie soll insbesondere auch durch Bestimmungen zur Erleichterung und Förderung der Arbeit von Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwälten und Richtern wirksamer gemacht werden. Im Fragebogen geht es zunächst darum, ob und in welcher Form die EU überhaupt tätig werden muss. Dann sollen Handlungsoptionen zur verbesserten Definition des Anwendungsbereichs, klareren Definitionen zu Straftatbeständen sowie hinsichtlich der Aufnahme weiterer Straftatbestände, zu effektiveren Sanktionen und einer verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit bewertet werden. Schließlich geht es um eine verbesserte praktische Anwendbarkeit.

Im Herbst hatte es eine erste „Roadmap-Befragung“ dazu gegeben, ein Legislativvorschlag für eine überarbeitete Richtlinie soll Ende 2021 vorgelegt werden.

Weiterführende Links: