Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 06/2021

Urteil zur Mindestruhezeit bei unterschiedlichen Arbeitsverträgen – EuGH

19.03.2021Newsletter

Der EuGH hat am 17. März 2021 in der Rechtssache ASE gegen Ministerul Educaţiei Naţionale (C-585/19) entschieden, dass für einen Arbeitnehmer, der mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen hat, die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammengenommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen gilt.

Gegenstand des Verfahrens war eine Haushaltsforderung des Ministerul Educaţiei Naţionale (Ministerium für Bildung, Rumänien) gegenüber der Academia de Studii Economice din Bucureşti (ASE) (Akademie für wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge Bukarest, Rumänien) im Zusammenhang mit der Gewährung von Projektmitteln und den Gehaltskosten für Arbeitnehmer. In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass das Recht eines jeden Arbeitnehmers auf eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf Ruhezeiten nicht nur eine Regel des Sozialrechts der Union ist, sondern auch in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausdrücklich verbürgt ist. Die Anforderung der Arbeitszeitrichtlinie (Richtlinie 2003/88/EG), dass jedem Arbeitnehmer täglich mindestens elf zusammenhängende Ruhestunden gewährt werden, kann laut dem Urteil nicht erfüllt werden, wenn diese Ruhezeiten für jeden Vertrag zwischen dem Arbeitnehmer und seinem Arbeitgeber getrennt geprüft werden.

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