Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 07/2021

Entschließung zur Anwendung der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – EP

01.04.2021Newsletter

Das EP hat am 25. März 2021 mit 592 zu 148 Stimmen bei 10 Enthaltungen eine Entschließung zur Anwendung der seit Anfang des Jahres gültigen Rechtsstaatlichkeitskonditionalität in Bezug auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds angenommen.

In der Entschließung warnen die Abgeordneten des EP, dass Verstöße gegen das Rechtsstaatsprinzip in den Mitgliedstaaten die wirtschaftliche Führung des EU-Haushalts beeinträchtigen können. Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass die Kommission ihre Befugnisse zur Prüfung bei rechtsstaatlichen Verstößen einzelner EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität konsequent wahrnehmen soll. In diesem Zusammenhang festgestellte Verstöße sollen auch im Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit dokumentiert werden. In Bezug auf Klagen gegen die Rechtsstaatlichkeitskonditionalität vor dem EuGH weist die Entschließung darauf hin, dass diese gemäß Art. 278 AEUV keine aufschiebende Wirkung haben.

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