Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 07/2021

Entwurf einer Entschließung zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit – EP

01.04.2021Newsletter

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EP hat am 26. März 2021 einen Entwurf einer Entschließung zum Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit 2020 der Europäischen Kommission vorgestellt.

Hintergrund ist der im September 2020 erstmals veröffentlichte Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit in der EU. Ziel des jährlichen Berichts über Rechtsstaatlichkeit ist es, die Transparenz in diesem Bereich zu erhöhen und das notwendige Bewusstsein zu schaffen, damit Rechtsstaatlichkeit einen hohen Platz auf der Agenda der EU einnimmt. Der Entwurf des Initiativberichts des zuständigen Berichterstatters Domènec Ruiz Devesa (ES/S&D) geht auf den erstmals veröffentlichten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit ein und enthält Empfehlungen zur Anpassung und Verbesserung der kommenden Ausgaben des Berichts. Dabei begrüßt er die Bestrebungen der Kommission, dem Bereich der Rechtsstaatlichkeit erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen und fordert, die Analysekriterien des Berichts genauer zu gestalten. Des Weiteren wird gefordert, den Anwendungsbereich des Berichts zu erweitern damit dieser unter anderem zur Grundlage der Eröffnung eines Verfahrens nach Art. 7 EUV gegen einen EU-Mitgliedstaat, der gegen das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit verstößt, werden kann.

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