Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 08/2021

Aufnahme der Tätigkeit – EuStA

16.04.2021Newsletter

Die europäische Generalstaatsanwältin Laura Kövesi hat in einem Brief an die Europäische Kommission den Arbeitsbeginn der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) für den 1. Juni 2021 vorgeschlagen. In den letzten Monaten seien die wesentlichen Entscheidungen für die Einrichtung der Behörde getroffen worden.

So sei das Personal für die Zentrale in Luxemburg ausgewählt worden, ein voll funktionsfähiges Fallmanagement stehe zur Verfügung und Vereinbarungen mit wichtigen Partnern befänden sich in ihrer Finalisierung. Aus zehn der teilnehmenden Staaten seien ferner die delegierten Staatsanwälte ernannt worden. In den übrigen Staaten würden diese Verfahren derzeit noch laufen.

Weiterführende Links: