Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Beitritt des UK zum Luganer Übereinkommen – KOM

14.05.2021Newsletter

Die Europäische Kommission hat sich in einer Mitteilung vom 4. Mai 2021 kritisch über den Beitritt des Vereinigten Königreichs zum Übereinkommen von Lugano als Folge des Brexit geäußert. Die Regelungen des Abkommens seien ausschließlich für die Kooperation mit Drittstaaten mit besonders engem Bezug zur Union, namentlich die EFTA/EWR-Staaten, gedacht. Die EU solle dem Beitritt daher nicht zustimmen.

Vertragsparteien sind derzeit ausschließlich EU sowie EFTA/EWR-Staaten. Alle derzeitigen Parteien hätten besonders enge Beziehungen zur EU, in deren Rahmen sie jedenfalls teilweise am EU-Binnenmarkt teilnehmen. Beim Handels- und Kooperationsabkommen handle es sich um ein „gewöhnliches“ Freihandelsabkommen, das keine mit dem Binnenmarkt zusammenhängenden Grundfreiheiten und Politikbereiche umfasse.

Infolge des Brexit sind die Regelungen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) 1215/2012) der EU im Vereinigten Königreich nicht mehr anwendbar, es müsse in Bezug auf Drittstaaten auf die entsprechenden Haager Übereinkommen zurückgegriffen werden. Rat und EP haben nun die Gelegenheit zur Stellungnahme, die Kommission wird den Verwahrer des Lugano-Übereinkommens sodann entsprechend unterrichten.

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