Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Ratsbeschluss zur Umsetzung des Transparenzregisters – RAT

14.05.2021Newsletter

Der Rat hat am 6. Mai 2021 seinen Beschluss über die Regelung der Kontakte zwischen dem Generalsekretariat des Rates und Interessenvertretern angenommen.

Der Beschluss des Rates trägt der Einigung zwischen Kommission, Rat und EP, die am 15. Dezember 2020 gebilligt wurde, Rechnung, dass jede der Institutionen sich auf der Grundlage einer individuellen institutionellen Entscheidung auf spezifische Maßnahmen im Hinblick auf die Konditionalitäten und zu Transparenz verpflichtet. Dabei soll ein koordiniertes Vorgehen der unterzeichnenden Organe im Hinblick auf eine transparente und ethische Interessenvertretung festgelegt werden. Abgedeckt werden sollen dabei Tätigkeiten, die von Interessenvertretern mit dem Ziel durchgeführt werden, auf die Formulierung oder Umsetzung von Politik oder Rechtsvorschriften oder auf die Entscheidungsprozesse der unterzeichnenden EU-Institutionen Einfluss zu nehmen. Keine Anwendung finden soll die Vereinbarung auf Rechts- und sonstige professionelle Beratung im Rahmen einer Mandant-Vermittler-Beziehung, welche im Rahmen der Mitteilung präzisiert wird. Die Vereinbarung soll am 20. Mai 2021 mit einer dazugehörigen gemeinsamen Erklärung unterzeichnet werden. 

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