Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Stellungahme über geschlechtsspezifische und häusliche Gewalt – BRAK

14.05.2021Newsletter

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat sich an der Konsultation der Europäischen Kommission über die Bekämpfung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt beteiligt. Darin wird u. a. festgestellt, dass Informationen über die Rechte der Opfer für diese nicht immer leicht zugänglich sind.

Durch die Konsultation soll insbesondere untersucht werden, ob der vorhandene Rechtsrahmen in der Union und den Mitgliedstaaten ausreicht, um diesen Straftaten und ihren Opfern gerecht zu werden. Abschnitt 2 thematisiert den Zugang zur Justiz. Die BRAK spricht sich u.a. gegen eine Rechtsberatungs- und Prozessführungsbefugnis von Gleichstellungsstellen aus. Hinsichtlich der Sanktionierung solcher Straftaten, argumentiert die BRAK, dass es ausreichend ist, auf die vorhandenen Straftatbestände zurückzugreifen. In Bezug auf den Ausgleich, den ein Opfer vom Täter erhalten kann, weist die Stellungnahme darauf hin, dass die Verfahren insbesondere deswegen langwierig sind, da auf die Sozialgerichtsbarkeit zurückgegriffen werden muss.

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