Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Stellungnahme zum Gesetzesvorschlag über digitale Märkte – BRAK

14.05.2021Newsletter

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat zum Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission für ein Gesetz über digitale Märkte Stellung genommen. Darin wird eingangs festgestellt, dass der Vorschlag schon unter seiner unklaren Stellung zwischen Kartellrecht und Lauterkeitsrecht leidet.

Dies kann zu einer doppelten Belastung bzw. doppelten Sanktionierung der betroffenen Unternehmen führen. Auch die Definition des Anwendungsbereichs bedeutet eine Doppelbelastung unter europäischem und nationalem Recht. Die BRAK fordert zudem, dass die Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und der Kommission klargestellt werden muss.

Auch zahlreiche Elemente der Definition der Gatekeeper und der Festlegung ihres Status bedürfen der Nachbesserung, in der Stellungnahme werden dazu konkrete Vorschläge gemacht. In Bezug auf die Pflichten der Gatekeeper in Art. 5 und 6 DMA sieht die BRAK schon die Übereinstimmung mit der Rechtsgrundlage in Art. 114 AEUV als kritisch an. Es handelt sich in der Sache um neue Regeln zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, sie sind jedoch nicht als solche eingeordnet, mithin werden Art. 103, 352 AEUV umgangen. Ferner hält die BRAK die Wahl des Instruments einer Verordnung unter Art. 114 AEUV, der die Grundlage für die Angleichung der nationalen Regelungen bietet, für unpassend.

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