Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 10/2021

Umfrage zu Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – EGMR

14.05.2021Newsletter

Der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) führt derzeit eine Umfrage zu Regel 47 der Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über die Individualbeschwerde durch. Damit sollen die Erfahrungen von Anwältinnen und Anwälten mit der Anwendung der Regel 47 und mit der Kanzlei des Gerichtshofes erfragt werden, um Aufschlüsse über die Praktikabilität der Regel zu erhalten.

Die Fragen betreffen sowohl das Formular als auch Erfahrungen mit der Kanzlei des Gerichtshofes. Beispielsweise wird nach technischen Schwierigkeiten im Umgang mit dem Formular gefragt und danach, ob das Formular auf bestimmte Situationen (z.B. mehrere Antragsteller) anwendbar ist. Es wird auch gefragt, ob jemand eine Beschwerde trotz eines Verstoßes gegen Regel 47 erfolgreich eingelegt hat. In Bezug auf die Kanzlei geht es u.a. um deren Antwortbereitschaft. Die Regel 47 wurde 2014 überarbeitet, die Einlegung einer Individualbeschwerde dadurch verkompliziert. Beispielsweise muss das Formular des Gerichtshofes vollständig ausgefüllt werden und es bedarf einer handschriftlich unterschriebenen Bevollmächtigung des Anwalts; alle anderen Anträge sind unzulässig.

Angestoßen hat die Debatte über die Regel 47 die ständige Delegation des CCBE beim EGMR in einem Treffen mit Vertretern des Gerichtshofes. Auf Bitte des CCBE ruft die BRAK Anwältinnen und Anwälte, die Erfahrungen mit der Anwendung der Regel 47 gemacht haben, dazu auf, sich an der Umfrage zu beteiligen.

Der Fragebogen steht in englischer und französischer Sprache zur Verfügung. Er kann bis zum 18. Mai 2021 an das Brüsseler Büro der BRAK (brak.bxl@brak.eu) eingereicht werden. Die BRAK wird die Beiträge gesammelt an den CCBE übermitteln. Die Beantwortung der Fragebögen ist anonym möglich, die Namen der Antwortenden werden nicht an den Gerichtshof weitergegeben.

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