Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 11/2021

Haftung von Unternehmen für Umweltschäden – EP

27.05.2021Newsletter

Am 20. Mai 2021 hat sich das EP in einer Entschließung mit der Haftung von Unternehmen für Umweltschäden befasst. Betont wird darin die Bedeutung des Zugangs zum Recht der von den Auswirkungen betroffenen Personen.

Die Abgeordneten fordern die Kommission dazu auf, die aufgrund ihrer uneinheitlichen Anwendung derzeit wenig wirksame Umwelthaftungsrichtlinie zu überarbeiten und in einen vollständig harmonisierten Rechtsrahmen zu überführen. Ferner bestehe aufgrund uneinheitlicher zivil- und strafrechtlicher Haftungssysteme in den Mitgliedstaaten und auf Unionsebene eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Ferner müsse die Umweltkriminalität u.a. durch abschreckende wie verhältnismäßige Sanktionen bekämpft werden. Dazu solle auch das Mandat der Europäischen Staatsanwaltschaft auf Umweltstraftaten ausgedehnt werden. Schließlich müssen Menschenrechteverteidiger im Umweltbereich vor Gewalt, Bedrohung, Schikanierung oder Einschüchterung geschützt werden.

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