Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 12/2021

Zweites Zusatzprotokoll zur Cybercrime-Konvention – Europarat

11.06.2021Newsletter

Am 28. Mai 2021 hat der Ausschuss der Cybercrime - Konvention („Budapest - Konvention“) das Zweite Zusatzprotokoll mit Regelungen über elektronische Beweismittel angenommen. Förmlich verabschiedet werden soll es im November 2021.

Die Regelungen des Zweiten Zusatzprotokolls erinnern an die E-Evidence - Verordnung, die derzeit zwischen den EU-Institutionen verhandelt wird. Auch darin geht es um die Zusammenarbeit mit privaten Diensteanbietern zur Gewinnung elektronischer Beweismittel. Über das Zusatzprotokoll soll dies nun auch mit Staaten außerhalb der EU möglich sein, auch wenn die Regelungen damit im Vergleich zur E-Evidence - Verordnung teilweise abgeschwächt sind. Im Vorfeld hatte die Verhandlungsaufnahme durch die Europäische Kommission für Kontroversen gesorgt, da dadurch vor Verabschiedung der EU-Verordnung Tatsachen geschaffen werden sollten. Derzeit verhandelt die Kommission auch mit den USA über ein ähnliches Abkommen.

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