Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 13/2021

Bekämpfung rechtsmissbräuchlicher Klagen – EP

24.06.2021Newsletter

Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP, Strategic Lawsuits Against Public Participation; engl. slap = Ohrfeige) sind rechtsmissbräuchliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Klagen, die zu dem Zweck erhoben werden, Kritiker einzuschüchtern und ihre öffentlich vorgebrachte Kritik zu unterbinden. Das EP bereitet derzeit einen Initiativbericht dazu vor, die beiden Berichterstatter Tiemo Wölken, (S&D/DE, JURI-Ausschuss) und Roberta Metsola (EVP/Malta, LIBE-Ausschuss) haben nun ihren Berichtsentwurf veröffentlicht.

Darin schlagen sie eine Reihe von Maßnahmen vor, die teilweise Soft Law, teilweise rechtsverbindlicher Natur sein sollen. Beispielsweise sollen Richter und Anwälte fortgebildet werden, um besser für derartige Klagen sensibilisiert zu werden.

Hinsichtlich zivilrechtlicher Regelungen befasst sich der Entwurf u.a. mit Kostentragungsregeln und Prozesskostenhilfe. Zudem soll der Kläger in Fällen, die die zivilgesellschaftliche Teilhabe betreffen, darlegen und beweisen müssen, dass die Klage nicht missbräuchlich war. In Bezug auf das Strafrecht fordert der Entwurf u.a., dass Verleumdung und üble Nachrede Straftatbestände darstellen, die insbesondere durch Privatklagen nicht für SLAPP missbraucht werden können. Ferner müsse die gegenseitige Anerkennung von Urteilen erleichtert werden. Auch eine Studie im Auftrag des JURI-Ausschusses hat sich in einer Studie ausführlich mit der Thematik befasst, sie kommt zu dem Schluss, dass es einer Anti-SLAPP EU-Richtlinie bedürfe.

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