Angemessenheitsbeschlüsse zum Datenaustausch zwischen EU und Großbritannien – KOM
Die Europäische Kommission hat am 28. Juni 2021 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Austausch von personenbezogenen Daten zwischen der EU und Großbritannien angenommen.
In ihren Überlegungen, ob das Datenschutzniveau bei der Übermittlung von personenbezogenen Daten von der EU in das Vereinigte Königreich ausreichend ist, ist die Kommission nach der Prüfung der vorgeschlagenen Angemessenheitsbeschlüsse durch das EP und den Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) zu dem Schluss gelangt, dass dieses in Großbritannien gewährleistet wird und dem durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und erstmals auch dem durch die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680) gewährleisteten Schutzniveau im Wesentlichen gleichwertig ist. Die Angemessenheitsbeschlüsse sind mit ihrer Annahme in Kraft getreten. Die Geltungsdauer der Angemessenheitsbeschlüsse ist auf vier Jahre begrenzt.
Weiterführende Links:
- Angemessenheitsbeschluss zur DSGVO (Juni 2021)
- Angemessenheitsbeschluss zur Richtlinie (EU) 2016/68 (Juni 2021)
- Siehe hierzu auch Nachrichten aus Brüssel 05/2021