Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 14/2021

Entschließung zur Anwendung der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität – EP

09.07.2021Newsletter

Das EP hat auf seiner Plenarsitzung in Straßburg am 7. Juli 2021 mit 548 zu 111 Stimmen bei 36 Enthaltungen für eine Entschließung zur Festlegung von Leitlinien für die Anwendung der allgemeinen Rechtsstaatlichkeitskonditionalität gestimmt.

In der Entschließung wird die Europäische Kommission dazu aufgefordert, die sich seit dem 1. Januar 2021 in Kraft befindliche Rechtsstaatlichkeitskonditionalität im Hinblick auf die Auszahlung der Mittel des Mehrjährigen Finanzrahmens 2021-2027 (MFR) und des Corona-Wiederaufbaufonds konsequent anzuwenden und damit auf die anhaltenden Verschlechterungen in der EU im Hinblick auf die Rechtsstaatlichkeit zu reagieren. In diesem Zusammenhang bekräftigt das EP, dass der Wortlaut der Verordnung klar ist und keine zusätzliche Auslegung erfordert, um angewandt zu werden. Mit der Rechtsstaatlichkeitskonditionalität ist die Auszahlung von EU-Mitteln an die EU-Mitgliedstaaten an bestimmte rechtsstaatliche Bedingungen geknüpft. Regierungen, die gegen die Rechtsstaatlichkeit verstoßen, riskieren somit den Verlust des Zugangs zu EU-Geldern.

Weiterführende Links: