Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2021

Geschlechtsspezifische Gewalt als Verbrechen unter EU-Recht – EP

23.07.2021Newsletter

Die Abgeordneten des Innenausschusses (LIBE) und des Ausschusses für Frauenrechte und Gleichstellung (FEMM) des EP haben sich dafür ausgesprochen, dass geschlechtsspezifische Gewalt als Verbrechen unter EU-Recht klassifiziert werden soll. Dem Entwurf für einen entsprechenden legislativen Initiativbericht haben die beiden Ausschüsse mit 53 Stimmen zu 18 bei 24 Enthaltungen am 14. Juli 2021 angenommen.

Die Abgeordneten bezeichnen in ihrem Berichtsentwurf den sogenannten Femizid als extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Ein wichtiger Faktor dafür, dass noch heute zu wenig Fälle gemeldet werden, sei zudem das fehlende Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden und in das Justizsystem durch die Überlebenden. Nun wird die Kommission dazu aufgefordert den Straftatbestand in Art. 83 Abs. 1 AEUV aufzunehmen. Es soll eine entsprechende EU-Richtlinie zur Prävention und zur Bekämpfung aller Formen von geschlechtsspezifischer Gewalt geben, welche die Standards der Istanbul Konvention enthalten soll.

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