Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 16/2021

Konsultation über öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Geldwäschebekämpfung – KOM

03.09.2021Newsletter

Die Europäische Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation über öffentlich-private Partnerschaften im Bereich der Geldwäschebekämpfung und Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung durch. Interessenträger haben bis zum 2. November 2021 die Gelegenheit, darauf zu antworten.

Für die Anwaltschaft und die Rechtsanwaltskammern ist die Initiative unter mehreren Gesichtspunkten von Belang. Zum einen können die Kammern als Aufsichtseinrichtungen „öffentlicher“ Partner, zum anderen Anwältinnen und Anwälte „privater“ Partner einer solchen Partnerschaft sein. Darüber hinaus wirft die Zusammenarbeit zwischen Öffentlichen und Privaten, welche von der Kommission derzeit in ganz unterschiedlichen Politikbereichen forciert wird, ganz grundsätzlich Fragen hinsichtlich des Schutzes von Grundrechten und der Rechtssicherheit auf, u.a. kann die anwaltliche Vertraulichkeit eingeschränkt sein. Darüber hinaus können die Strafverfahrensgrundsätze, die Unschuldsvermutung, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte sowie kartellrechtliche Aspekte betroffen sein.

Öffentlich-private Partnerschaften beinhalten den Informationsaustausch zwischen den zuständigen staatlichen Stellen und dem privaten Sektor, denkbar sind verschiedenste Formen einer solchen Partnerschaft.

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