Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 18/2021

Entschließung zur Rechtsstaatlichkeit in Polen – EP

Das EP hat in seiner Sitzung in Straßburg am 16. September 2021 mit 502 zu 149 Stimmen bei 36 Enthaltungen eine Entschließung zur Medienfreiheit und der weiteren Verschlechterung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen angenommen.

01.10.2021Newsletter

Hintergrund der Entschließung ist die anhaltende Verschlechterung der Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen und die intensivierten Beobachtungen seitens der Europäischen Union, die ihren Höhepunkt unter anderem in dem Schreiben der Kommission vom 20. Juli 2021 fanden. In dem Schreiben legt die Kommission alle Maßnahmen dar, die ergriffen wurden oder beabsichtigt sind, um der Anordnung des EuGH nachzukommen, die in dem Urteil in der Rechtssache Europäische Kommission gegen Republik Polen (C-791/19) dargelegt ist. In dem Urteil hatte der EuGH festgestellt, dass die Disziplinarordnung für Richter in Polen mit dem Unionsrecht unvereinbar ist. Inhaltlich weist die Entschließung in ihrem ersten Teil auf die Bedeutung der Achtung und Förderung der Medienfreiheit hin. In dem zweiten Teil der Entschließung wird auf den Vorrang des Unionsrechts sowie die Unabhängigkeit der Justiz und anderer Institutionen hingewiesen. Dabei wird noch einmal bekräftigt, dass die EU entschlossener für die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit eintreten sollte.

Weiterführender Link:

Entschließung des EP (September 2021)