Geschlechtsspezifische Gewalt als EU-Straftat – EP
Die Abgeordneten des EP haben sich in einer Entschließung am 16. September 2021 dafür ausgesprochen, dass geschlechtsspezifische online wie offline verübte Gewalt als EU-Straftat eingestuft wird. Dazu soll es eine entsprechende Richtlinie geben.
Das EU-Recht müsse Mindestregelungen für Definitionen und Sanktionen bereitstellen, welche mit den Standards der Istanbulkonvention übereinstimmen. Darunter sind Präventionsmaßnahmen einschließlich gendersensitive Erziehungsprogramme, Unterstützungs- und Entschädigungsdienste und Minimumstandards für die Strafverfolgung. Ein Drittel der Frauen in der EU habe physische oder sexualisierte Gewalt erfahren.
Weiterführende Links:
- Pressemitteilung des EP (EN) (September 2021)
- Entschließung des EP (September 2021)