Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 15/2022

Jahresbericht zum Datenschutz in der Strafverfolgung – KOM

Die Europäische Kommission hat im Juli 2022 ihren ersten Bericht zur Umsetzung und Anwendung der Richtlinie über den Datenschutz in der Strafverfolgung 2016/680 („LED“) veröffentlicht. Diese sei insgesamt zufriedenstellend umgesetzt worden und habe zu einem verbesserten Schutzniveau beigetragen.

02.09.2022Newsletter

Die LED trage in essentieller Weise zu einer robusten Sicherheitspolitik der EU bei, da sie den Schutz der Rechte von Opfern, Zeugen und verdächtigen Personen stärke und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zur Verbrechensbekämpfung vereinfache. Dabei seien nicht all ihre Inhalte hinreichend umgesetzt. Beispielsweise seien die Spezifizierungen der Datenkategorien in manchen Mitgliedstaaten nicht hinreichend. Zur gerichtlichen Überprüfung der Handlungen von Datenschutzbehörden hält der Bericht fest, dass aufgrund von deren geringer Anzahl keine klare Trendabschätzung möglich sei.

Die Kommission setze sich ferner für ein entsprechendes Datenschutzniveau auch in internationalen Verhandlungen, beispielsweise Kooperationsabkommen von Europol oder dem zweiten Zusatzprotokoll zur Budapestkonvention ein.

Gegen einzelne Mitgliedstaaten laufen derzeit Vertragsverletzungsverfahren. Für eine Überarbeitung der Richtlinie sei es ferner zu früh.

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