Nachrichten aus Brüssel | Ausgabe 22/2022

Richtlinie zur strafrechtlichen Verfolgung der Umgehung von Sanktionen – KOM

Die Europäische Kommission hat am 2. Dezember 2022 ihren Richtlinienvorschlag zur Sanktionierung von Verstößen gegen restriktive EU-Maßnahmen vorgestellt. Dieser enthält Mindestvorschriften für die Definition von Straftatbeständen und Sanktionen.

09.12.2022Newsletter

Dadurch soll er zu einer effektiven Durchsetzung von EU-Sanktionen – aktuell angesichts des russischen Angriffskrieges in der Ukraine – beitragen. Kernstück des Vorschlages ist eine Liste von Verstößen gegen EU-Sanktionen, welche einen Straftatbestand darstellen sollen, dort aufgeführt ist auch die Erbringung sanktionierter Rechtsberatung. Der Vorschlag wird nun das ordentliche Gesetzgebungsverfahren durchlaufen, so dass Rat und Parlament darüber beraten und entscheiden. Er enthält eine Ausnahme für Meldepflichten von Berufsgeheimnisträgern, mit dieser sich die BRAK derzeit näher auseinandersetzt.

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