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rechtliche Vaterschaft

  • 18.04.2024Newsletter
    Die gesetzlichen Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung sind mit dem Elterngrundrecht unvereinbar, weil sie die Beziehung des leiblichen Vaters zum Kind und seine Bemühungen um rechtliche Vaterschaft nicht berücksichtigen. Das hat das Bundesverfassungsgericht jüngst entschieden und folgte damit im Ergebnis einer Stellungnahme der BRAK.