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Das Fortbildungszertifikat

Fortbildung kann man auch sehen - und mit ihr werben.

Die Fortbildungspflicht gehört zu den Grundpflichten der Rechtsanwälte als Qualitätssicherung der anwaltlichen Leistungen. Sie kommt einerseits dem Mandanten zugute, der auf eine qualifizierte Rechtsberatung vertrauen kann und andererseits dem Rechtsanwalt, dessen zufriedener Mandant wieder ein Mandat für ihn haben wird.
Die Bundesrechtsanwaltskammer will Anwälten die Möglichkeit geben, mit einer Bestätigung ihrer Fortbildungsmaßnahmen bereits auf ihrem Briefkopf, ihrer Visitenkarte oder in ihren Kanzleiräumen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung über den Zeitraum von drei Jahren kann der Antragsteller das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" erhalten und damit die Lizenz zu erwerben, die Wort-/ Bildmarke bzw. die Bildmarke des Zertifikats im Rahmen seiner Anwaltstätigkeit zu verwenden.
Voraussetzung ist, dass die Mindestpunktzahl von 360 Punkten erreicht wird.
Mit dem Antragsformular können Sie bequem und schnell das Zertifikat beantragen. Die PDF-Dateien "Merkblatt" und "FAQs" enthalten hilfreiche Informationen zu den Voraussetzungen des Zertifikats und für die Antragstellung. Für die Antragsbearbeitung wird eine Aufwandsentschädigung von 75 Euro zzgl. MwSt fällig.

 

 

 

 

 

Voraussetzungen für die Erlangung des Fortbildungszertifikats

Das Fortbildungszertifikat umfasst insgesamt vier Module:

I. Materielles Recht,
II. Berufsrecht einschließlich Kostenrecht und Berufshaftpflicht,
III. Verfahrens- oder Prozessrecht,
IV. Betriebs-, Personal- oder Verhandlungsführung

Voraussetzung für die Erlangung des Fortbildungszertifikats ist, dass der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin eine Punktzahl von insgesamt mindestens 360 Punkten erreicht hat, die sich auf die unterschiedlichen Module wie folgt verteilen müssen:

Aus dem Modul I sind mindestens 240 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
Aus dem Modul II sind mindestens 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
Aus den Modulen III oder IV sind insgesamt mindestens 60 Punkte in drei Jahren nachzuweisen.
Es müssen mindestens 180 Punkte aus Seminaren oder Fachveranstaltungen nachgewiesen werden.

Die verschiedenen Formen der anzuerkennenden Fortbildung pro Modul werden wie folgt bewertet:

Seminare und Fachveranstaltungen (auch Inhouse-Seminare und Fernstudium), an denen der Rechtsanwalt hörend oder dozierend teilgenommen hat
10 Punkte pro Stunde

Eigenstudium (z.B. Studium der Fachliteratur, E-Learning)
10 Punkte pro Jahr

Prüfertätigkeit
30 Punkte pro Prüfung, maximal 60 Punkte pro Jahr

Qualitätszirkel und Gesprächskreise
10 Punkte pro Jahr

Juristische Fachveröffentlichungen
20 bis 50 Punkte pro Veröffentlichung, maximal 50 Punkte pro Jahr.

Bedeutung, Umfang und Schwierigkeit einzelner Fortbildungsmaßnahmen können zu einer anderen Gewichtung führen.

Zur Prüfung der Einhaltung der vorgenannten Kriterien hat der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin Zeugnisse, Bescheinigungen, Belegexemplare oder andere geeignete Unterlagen vorzulegen.

 

 

 

 

   

 

 

 

Wenn Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Kontaktadresse:
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin

Tel.: 030/ 28 49 39 - 0
Fax: 030/ 28 49 39 - 11
E-Mail: zentrale@brak.de