Die Satzungsversammlung

Die Satzungsversammlung ist das sogenannte Parlament der Rechtsanwaltschaft. Sie ist ein unabhängiges Beschlussorgan, das organisatorisch bei der BRAK angesiedelt ist.

Die Satzungsversammlung (SV) beschließt die Regeln der Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA) und der Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung (FAO). In der BORA finden sich ergänzend zu der vom Gesetzgeber erlassenen Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Regelungen zu den anwaltlichen Pflichten bei der Berufsausübung. In der FAO sind die Voraussetzungen und das Verfahren zum Erwerb der Fachanwaltstitel festgelegt. Die Satzungsversammlung besteht aus den direkt gewählten Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern, den Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern und den Mitgliedern des Präsidiums der BRAK. Allein stimmberechtigt sind jedoch nur die in den jeweiligen Rechtsanwaltskammern in freier, gleicher und geheimer Wahl direkt gewählten Mitglieder. Damit ist die Satzungsversammlung ganz besonders demokratisch legitimiert; jede Rechtsanwältin und jeder Rechtsanwalt kann „seine“ Vertreterinnen/Vertreter in die Satzungsversammlung entsenden. Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ebenso wie die Hauptversammlung und das Präsidium der BRAK ehrenamtlich tätig. Die Mitglieder der Satzungsversammlung sind ebenso wie die Hauptversammlung und das Präsidium der BRAK ehrenamtlich tätig. Die Satzungsversammlung hat 8 Ausschüsse gebildet.  Näheres zur Organisation der Satzungsversammlung und zum Ablauf von Sitzungen kann deren Geschäftsordnung entnommen werden.

 

Termine

Die 3. Sitzung der 8. Satzungsversammlung findet am 25. November 2024 in Berlin statt.

 


2. Sitzung der 8. Satzungsversammlung am 22. April 2024

Tagesordnung der 2. Sitzung der 8. Satzungsversammlung (Stand: 08.04.2024, PDF nicht barrierefrei)