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Wer ist die Bundes-Rechtsanwalts-Kammer?

Es gibt Rechtsanwalts-Kammern.

 

Die Rechtsanwalts-Kammern haben viele Mitglieder.

 

Die Mitglieder haben alle den gleichen Beruf.

 

Sie sind Rechtsanwälte.

 

Ein Rechtsanwalt muss sich an Regeln halten.

 

Die Regeln stehen im Gesetz.

 

Das Gesetz heißt: Berufs-Ordnung für Rechtsanwälte.

 

Die Rechtsanwalts-Kammern kontrollieren die Rechtsanwälte.

 

Sie beraten und betreuen die Rechtsanwälte.

 

Die Bundes-Rechtsanwalts-Kammer ist die Organisation der Rechtsanwalts-Kammern.

 

Eine Organisation ist: Eine Gruppe von Personen.

 

Die Bundes-Rechtsanwalts-Kammer heißt kurz: BRAK.

 

Die BRAK hat ihr Haus in Berlin.

 

Und eine weitere Geschäfts-Stelle in Brüssel.

 

Das ist die Hauptstadt von Belgien.

Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt hilft Personen, wenn sie Probleme haben.

 

Ein Rechtsanwalt vertritt Personen vor Gericht.

 

Zum Beispiel bei einem Streit.

 

Er kennt sich gut mit Recht und Gesetz aus.

Aufgaben der Bundes-Rechtsanwalts-Kammer

Die BRAK vertritt die Interessen der Rechtsanwälte.

 

Zum Beispiel in Deutschland.

 

Oder in Europa.

 

Sie hilft, Gesetze und Regelungen für Rechtsanwälte umzusetzen.

 

Die Aufgaben kommen vom Staat.

 

Die BRAK übernimmt die Aufgaben für den Staat.

 

Sie ist: Eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

 

Die BRAK wird von einem Ministerium beaufsichtigt.

 

Es heißt: Bundes-Ministerium für Justiz und für Verbraucher-Schutz.

 

Die BRAK gestaltet ihre Aufgaben selbst.

 

Der Staat sagt nicht, wie sie arbeiten soll.

 

Sie ist: Eine Selbstverwaltung.

Organisation der Bundes-Rechtsanwalts-Kammer

Präsidium

 

Das Präsidium ist die oberste Abteilung der BRAK.

 

Es besteht aus

 

  • einem Präsidenten

  • vier Vizepräsidenten

  • einem Schatzmeister

 

Der Präsident ist der oberste Chef der BRAK.

 

Er heißt: Dr. Ulrich Wessels.

 

Der Präsident hat wichtige Aufgaben.

 

Das Präsidium hilft ihm.

 

Das Präsidium setzt die Beschlüsse der Haupt-Versammlung um.

 

Beschlüsse sind: Entscheidungen.

 

 

 

Haupt-Versammlung

 

Jede Rechtsanwalts-Kammer hat einen obersten Chef.

 

Ein anderes Wort ist: Präsident.

 

Die Präsidenten der Rechtsanwalts-Kammern schließen sich zusammen.

 

Das ist die Haupt-Versammlung.

 

Sie wählt das Präsidium der BRAK.

 

 

 

Geschäfts-Führung

 

Die BRAK hat mehrere Chefs.

 

Man nennt sie auch: Geschäfts-Führer.

 

Sie vertreten und führen die BRAK.

 

 

 

Satzungs-Versammlung

 

Die BRAK hat eine Satzungs-Versammlung.

 

Sie beschließt die Regeln für Rechtsanwälte.

 

Die Regeln stehen im Gesetz.

 

Das Gesetz heißt: Berufs-Ordnung für Rechtsanwälte.

 

Die Satzungs-Versammlung besteht aus:

 

  • Mitgliedern der Rechtsanwalts-Kammern

  • den Präsidenten der Rechtsanwalts-Kammern

  • dem Präsidium der BRAK
     

 

Fach-Ausschüsse

 

Die BRAK besteht aus Fach-Ausschüssen.

 

Ein Fach-Ausschuss ist: Eine Arbeits-Gruppe.

 

Sie bereiten Gutachten und Stellungnahmen für das Präsidium vor.

Schlichtungs-Stelle

Manchmal streiten ein Rechtsanwalt und ein Mandant.

 

Mandant heißt: Auftrag-Geber eines Rechtsanwalts.

 

Sie können zur Schlichtungs-Stelle gehen.

 

Sie hilft Rechtsanwälten und Mandanten bei einem Streit.

 

Gemeinsam suchen sie nach einer Lösung.

Erklärung zur Barriere-Freiheit von unserer Webseite

(abgewandelter Text der Autorin: Stefanie Koehler)

Jeder Mensch ist anders.

Das ist Menschen-Recht.

Das steht im Gesetz.

Das Gesetz ist für Menschen mit Behinderungen.

Das Gesetz heißt:

Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

Dort steht: Alle sollen Web-Seiten gut bedienen können.

Dazu sagt man: digital barrierefrei

Alle sollen Infos und Formulare

gut lesen und verstehen.

Das heißt auch: barrierefreie Web-Seite

Es gibt barrierefreie Web-Seiten.

Einige Web-Seiten sind nicht barrierefrei.

Dafür gibt es eine Verordnung.

Die Verordnung ist ein Teil vom

Bundes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz

In der Verordnung steht

wie man Web-Seiten barrierefrei macht.

Dann können alle Menschen am Computer und Handy:

  •  lesen
  • verstehen
  • hören
  • sehen
  • bedienen

Eine barrierefreie Web-Seite

ist für alle leicht und klar.

Die Verordnung heißt:

Barrierefreie-Informations-Technik-Verordnung

Das nennt man auch: BITV

Das spricht man: Bitfau

Man muss erklären

  • wo die Web-Seite barrierefrei ist.

  • wo die Web-Seite nicht barrierefrei ist.

Dazu sagt man auch:

Erklärung zur Barriere-Freiheit

Wir haben eine Web-Seite.

Die Web-Seite heißt: www.brak.de

Unsere Web-Seite hat die

Erklärung zur Barrierefreiheit.

Da steht:

Unsere Web-Seite ist fast barrierefrei.

Unsere Web-Seite soll noch besser werden.

Das wollen wir machen:

Einige Menschen können nicht gut sehen.

Die Menschen steuern mit der Tastatur

auf der Web-Seite.

Dann hören sie den Inhalt von der Web-Seite.

Das heißt auch: Sprach-Ausgabe

Unsere Sprach-Ausgabe ist schon gut.

Es gibt aber einige wenige Probleme.

Wir arbeiten daran.

Die Erklärung zur Barriere-Freiheit

wird immer neu gemacht.

Das nennt man aktualisieren.

Wir schreiben wann wir aktualisieren.

Das nennt man:

Datum der Aktualisierung.

Unser Datum der Aktualisierung ist vom Dezember 2021.

Sie finden unsere Web-Seite leicht und klar?

Dann freuen wir uns.

Barriere entdeckt

Sie können die Web-Seite nicht gut bedienen?

Die Web-Seite ist nicht leicht und klar?

Sie haben auf unserer Web-Seite

ein Problem gefunden?

Das nennt man:

Barriere entdeckt!

Dann sagen Sie uns Bescheid.

Das nennt man:

Barriere melden.

Für Barriere melden haben wir einen Link mit dem Namen „Barriere melden“.

Der Link ist auf unserer Web-Seite ganz unten auf jeder Seite zu finden.

Klicken Sie auf den Link.

"Barriere melden"

Erzählen Sie vom Problem.

Sie können am Computer eine Nachricht schreiben.

Sie können anrufen.

Wir lösen das Problem.

Dann ist die Barriere weg.

Manchmal ist die Barriere immer noch da.

Schlichtungs-Stelle

Sie können die Web-Seite nicht gut bedienen.

Die Web-Seite ist nicht leicht und klar.

Die Mitarbeiter von der Bundes-Rechtanwalts-Kammer machen die Barriere nicht weg.

Vielleicht gibt es Streit.

Sie brauchen Hilfe.

Die Hilfe gibt eine Behörde.

Die Behörde löst den Streit.

Das nennt man: Schlichten

Die Behörde heißt: Schlichtungs-Stelle

Die Hilfe von der Schlichtungs-Stelle ist kostenlos.

Für Kontakt gibt es einen Link.

Der Link ist auf der Web-Seite:

Barriere-Freiheits-Erklärung

Klicken Sie diesen Link:

info(at)schlichtungsstelle-bgg(dot)de.

Dann können Sie eine Nachricht schreiben.