Presseerklärungen Nr. 6/2019

BRAK kritisiert Gesetzentwurf zu Legal Tech

Keine Regulierung von Legal Tech notwendig – Rechtsberatung muss Sache der Anwaltschaft bleiben

09.05.2019Presseerklärung

Am Rande der 156. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Schweinfurt beschäftigte sich das BRAK-Präsidium auch mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (Link) zum Thema Legal Tech.

Anders, als kürzlich in der FAZ zu lesen, fordert die BRAK keineswegs eine Regulierung von Legal Tech. Bei dem von der FAZ zitierten Papier handelte es sich um einen Entwurf für einen internen Diskussionsvorschlag eines Fachausschusses, der bereits von der BRAK-HV im Herbst 2018 abgelehnt worden war.

Die BRAK lehnt eine Öffnung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) nachdrücklich ab, da kein Regulierungsbedarf für Legal Tech besteht. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech sind grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Die BRAK ist aber auch der Auffassung, dass es Legal Tech nicht ohne anwaltliche Beteiligung und Beratung geben darf. Die umfassende Befugnis zu Rechtsberatungen kann und darf nur Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zukommen. Nur diese unterliegen dem anwaltlichen Berufsrecht, insbesondere der Verschwiegenheitspflicht und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, und beraten Mandantinnen und Mandanten unabhängig und frei. Die Begründung der FDP-Fraktion, der Entwurf diene auch der Qualitätssicherung, überzeugt nicht. Von LegalTech-Anbietern lediglich „besondere Sachkunde“ zu verlangen, kann dieses Ziel nicht erreichen. Über die erforderliche – juristische – Sachkunde verfügen allein zugelassene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

„Sich im Bereich von Rechtsdienstleistungen allein auf Algorithmen zu verlassen, scheint uns im Sinne des Mandanten- und Verbraucherschutzes kein gangbarer Weg zu sein. Oder vereinfacht gesagt: Wo Legal Tech drauf steht, muss immer auch Anwalt drinstecken“, resümiert BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels.