Presseerklärungen Nr. 14/2019

BRAK – Hauptversammlung in Düsseldorf

Fremdkapital, Legal Tech und Berufsrecht der Insolvenzverwalter

25.10.2019Presseerklärung

Am heutigen Tage haben sich die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern zu ihrer halbjährlichen Hauptversammlung (HV) getroffen, die diesmal in Nordrhein-Westfalen stattfand. Gastgeber war die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, vertreten durch ihren Präsidenten Rechtsanwalt und Notar Herbert Schons.

Auf der Tagesordnung und damit zur Diskussion standen vielfältige Themen, allen voran Fremdkapitalbeteiligungen, Legal Tech und das Berufsrecht der Insolvenzverwalter.

Zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter beschloss die Hauptversammlung nach intensiver Diskussion eines Eckpunktepapiers mit 23 Ja-Stimmen, den BRAO-Ausschuss und den Ausschuss Insolvenzrecht zu beauftragen, den bestehenden Vorschlag noch konkreter auszuarbeiten und insbesondere Details zur Zulassung und zur Ausgestaltung der Berufspflichten niederzulegen.

95 Prozent der Insolvenzverfahren werden derzeit von Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern betreut. Das Eckpunktepapier sieht vor, die Berufsaufsicht über die Insolvenzverwalter in ein effektives und etabliertes Selbstverwaltungssystem zu integrieren, das von Erfahrung und Kompetenz geprägt ist und dadurch Segmentierung effektiv verhindert. Die guten Erfahrungen mit der unabhängigen – und staatsfernen – Selbstverwaltung einerseits und der funktionierenden Anwaltsgerichtsbarkeit andererseits sollten auch bei der Regulierung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter eingebracht werden.

Einen weiteren Themenschwerpunkt bildete das Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften, zu dem die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober bereits eine Stellungnahme abgegeben hat. Rechtsanwalt Otmar Kury, Vorsitzender des Berufsrechtsausschusses der BRAK (BRAO-Ausschuss), analysierte das Eckpunktepapier aus Sicht des Ausschusses. Es sei zu begrüßen, dass das BMJV der Forderung der BRAK folge und den Berufsausübungsgesellschaften grundsätzlich alle nationalen und europäischen Rechtsformen zur Verfügung stellen will. Eckpunkt Nr. 3 sei dagegen strikt abzulehnen, denn er führe de facto dazu, allen ausländischen Gesellschaftsformen aus allen Ländern die Befugnis zur Rechtsdienstleistung und entsprechende Postulationsfähigkeit zu verschaffen. Diese angedachte Öffnung des Rechtsmarktes sei mit der Öffnung der Büchse der Pandora zu vergleichen. Es fehlten selbst rudimentäre Regeln für die Einhaltung der originären in anderen Ländern bestehenden Berufspflichten. Dies könne keine Zustimmung finden.

Auch eine Öffnung des Fremdkapitalverbotes – z. B. für Wagniskapital – sei strikt abzulehnen. Jedwede Einschränkung des Verbotes der Fremdbeteiligung sei inkohärent und gefährlich. Die beabsichtigte „Verbesserung interprofessioneller Zusammenarbeit“ lehne der Ausschuss ebenfalls nachdrücklich ab. Zum einen definiere das Papier nicht, was unter „vereinbar“ zu verstehen sei. Zum anderen gefährde der Vorschlag den Schutz des Mandanten, dem die anwaltlichen Berufspflichten dienen. Ein rechtspolitisches Bedürfnis nach derartiger Zusammenarbeit bestehe in keinerlei Hinsicht. Kritisiert wurde auch, dass das Eckpunktepapier zur Unabhängigkeit der Anwaltschaft, zur Verschwiegenheitspflicht und zum Verbot der Vertretung widerstreitenden Interessen schweige, obwohl es sich um Kernwerte des Anwaltsberufes handele. Die Auffassung des Ausschusses fand unter den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der HV rege Zustimmung. Der Anwalt sei kein Justizkaufmann.

Intensiv befasste sich die HV ferner mit den Entwicklungen im Bereich Legal Tech. Basis der Diskussion bildeten der die aktuellen Entwicklungen zusammenfassende Vortrag von Vizepräsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Remmers. Eine ausschussübergreifende Arbeitsgruppe der BRAK hat sich intensiv mit dem Thema befasst und kam zu der auch vom BRAK-Präsidium vertretenen Auffassung, dass kein Regulierungsbedarf im RDG bestehe. „Eine Rechtsdienstleistung unterhalb der Anwaltschaft dürfe es nicht geben“, so Remmers.

Auch wenn jeder neue technische Fortschritt zu begrüßen sei, müsse im Rahmen der digitalen Entwicklungen sichergestellt werden, dass eine qualifizierte Rechtsberatung erfolgt. Dieses Allgemeinwohlinteresse der Bürger sei zu schützen. Die 28 Rechtsanwaltskammern werden das Thema weiter in den Vorständen erörtern.

BRAK-Präsident Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels dankte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die sachgerechten und konstruktiven Diskussionen: „Der Anwaltsberuf befindet sich im Umbruch und wir stehen vor vielen spannenden Herausforderungen. Die heutige HV war geprägt von engagiertem und von Kompetenz getragenem Austausch zu vielfältigen Themen. Die Anwaltschaft ist zukunftsorientiert. Das stimmt mich zuversichtlich! Die BRAK wird die weiteren berufspolitischen Entwicklungen und Veränderungen begleiten und sich weiterhin für den Schutz von Mandanten- und Anwaltsinteressen stark machen!“