Taiwan-Deutschland

Kooperation mit der Rechtsanwaltschaft in Taiwan

Das taiwanische Rechtssystem ist stark vom japanischen und deutschen Recht beeinflusst. Viele Konzepte wurden von diesen beiden Rechtsordnungen rezipiert und teilweise direkt übernommen.

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Kaohsiung

Die Beziehungen der BRAK zur Taiwan Bar Association (TWBA) sind relativ jung. Anfang 2015 fuhr die BRAK erstmalig nach Taiwan für ein Arbeitsgespräch, und noch im selben Jahr wurde ein Kooperationsvertrag Laufzeit von drei Jahren unterzeichnet. In diesem Zeitraum richteten die Partnerorganisationen verschiedene gemeinsame Veranstaltungen aus. So reiste die BRAK schon im November 2015 erneut nach Taiwan, um an einem Runden Tisch zum Thema „Einführung eines Fachanwaltssystems nach deutschem Vorbild“ teilzunehmen. Die BRAK beriet zu den Vor- und Nachteilen eines Fachanwaltssystems, die Bewertung von Fällen sowie die Besetzung der Ausschüsse innerhalb der Rechtsanwaltskammern und die Fortbildungspflicht für die Fachanwaltschaft. Weitere Aktivitäten fanden 2017 statt: So traf die BRAK Vertreterinnen und Vertreter der TWBA im Rahmen von internationalen Konferenzen in der Region Asien-Pazifik und beim Internationalen Anwaltsforum, an dem die TWBA regelmäßig teilnimmt. Im September 2022 wurde der Freundschaftsvertrag zwischen BRAK und TWBA erneuert, woraufhin sich die Beziehungen in den letzten Jahren wieder intensiviert und eine Vielzahl von Projekten angestoßen haben.


Delegtionbesuch 2024

Deutschland trifft Taiwan

Auf Einladung der Taiwan Bar Association (TWBA) reiste die BRAK im Januar 2024 nach Taiwan, um als ausländische Expertinnen Experten am Judicial Day teilzunehmen und sich mit der Rechtsanwaltschaft in Taiwan zu rechtlichen Themen auszutauschen. Ähnlich wie in den Common-Law-Jurisdiktionen markiert der Judicial Day den Beginn des Gerichtsjahres in Taiwan und findet jährlich Anfang Januar statt.

Studienreise 2023

Taiwan trifft Deutschland

Im Sommer 2023 besuchte eine Delegation der TWBA die BRAK in Berlin und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof. Die Kolleginnen und Kollegen interessierten sich für das Kammersystem in Deutschland sowie für die gesonderte Zulassung zum BGH und das Wahlverfahren für BHG-Anwältinnen und -Anwälte. Die Delegation besuchte weiterhin mehrere Gerichte und den Rechtsausschuss des Bundestages, um mit den Abgeordneten über die Rolle der Anwaltschaft im Rahmen der Ausschussarbeit zu sprechen.