Nachrichten aus Berlin

Aktuelles aus Anwaltschaft und Rechtspolitik

Themen der Ausgabe 11/2024 sind u.a.: BRAK-Mitgliederstatistik: Weniger Anwälte, mehr Syndizi und Fachanwältinnen und noch mehr BAG; Handakten: Rechts- und steuerberatende Berufe fordern gemeinsam Schutz des Zurückbehaltungsrechts; Europawahl: Mittelstandsverbände rufen zur Wahl am 9. Juni auf

29.05.2024Newsletter
  • Die von der BRAK herausgegebene Mitgliederstatistik zum 1.1.2024 zeigt erneut einen leichten Rückgang bei den niedergelassenen Anwältinnen und Anwälten. Teils deutliche Zuwächse gab es bei Syndikusanwältinnen und -anwälten, bei den Berufsausübungsgesellschaften und deren nicht-anwaltlichen Mitgliedern sowie in den Fachanwaltschaften. Auch der Frauenanteil in der Anwaltschaft stieg erneut und liegt nun bei gut 37 %.
  • Zur Europawahl, die in Deutschland am 9.6.2024 stattfindet, will die Arbeitsgemeinschaft Mittelstand in den eigenen Mitgliedsunternehmen und -organisationen sowie in der Öffentlichkeit auf die Bedeutung der Europäischen Union für die Zukunft der mittelständischen Wirtschaft aufmerksam machen und zur Wahl motivieren. Über den Bundesverband der Freien Berufe gehört auch die BRAK zu den Unterstützern des Wahlaufrufs.
  • Sind bei Mandatsende noch Vergütungsansprüche offen, müssen Anwält:innen, Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen die Handakten nicht an ihre Mandaten herausgeben. Datenschutzrechtliche Auskunftsansprüche höhlen dieses Zurückbehaltungsrecht aus. Die Spitzenverbände der drei Berufe fordern in einer gemeinsamen Erklärung, dass in das BDSG eine Ausnahmeregelung zu ihrem Schutz aufgenommen wird.
  • Das Geldwäschegesetz verlangt die Identifizierung neuer Geschäftspartner. Im Nichtfinanzsektor soll eine neue Verordnung dafür das durch Banken bereits genutzte VideoIdent-Verfahren öffnen. Das begrüßt die BRAK. Sie hat aber erhebliche Bedenken, wie die vorgesehenen Regelungen durch Anwältinnen und Anwälte in der Praxis umgesetzt und durch die Rechtsanwaltskammern kontrolliert werden sollen.
  • Mit einem aktuellen Gesetzentwurf sollen ministerielle Weisungen an Staatsanwaltschaften künftig transparenter werden. Der Entwurf regelt zwar Voraussetzungen, Schriftform und Begründung. Doch Weisungen müssen nicht zur Verfahrensakte genommen werden und können damit auch nicht überprüft werden, kritisiert die BRAK in ihrer Stellungnahme.
  • Wie widerstandsfähig ist das Berufsrecht gegen Angriffe von autoritären Verfassungsfeinden? Schützt es die anwaltliche Unabhängigkeit ausreichend? Und was können die großen Anwaltsorganisationen zum Schutz des Rechtsstaats tun? BRAK-Präsident Dr. Ulrich Wessels und DAV-Präsidentin Edith Kindermann diskutieren darüber als Gäste in der aktuellen Folge des Rechtsgespräch-Podcasts.
  • Wer als Anwältin oder Anwalt Gebühren unmittelbar gegenüber dem Gegner des eigenen Mandanten abrechnet, kann den Straftatbestand der Gebührenüberhebung erfüllen. Das hat das AG Brandenburg in einem jüngst veröffentlichten Urteil klargestellt. Denn im Verhältnis zum Gegner gibt es keine vertragliche Verbindung als Grundlage einer Honorarforderung.
  • Am 8. Juli 2024 stellen die sehr erfahrenen Referierenden Frank Klein – Rechtsanwalt, Stellv. Hauptgeschäftsführer der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer – und Andreas Kühnelt – Rechtsanwalt und Notar, Fachanwalt für Erbrecht, Mediator, Vorstandsmitglied der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer und Präsident der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer – die neue mobile beA-App vor und zeigen alle hierfür notwendigen Einstellungen im beA, inklusive der Beschaffung und Installation des erforderlichen Softwarezertifikates.