Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Happy Birthday RVG!

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz feierte am 1. Juli 2024 seinen 20. Geburtstag. Dazu gratulieren wir!

02.07.2024Anwaltschaft

Das RVG löste vor 20 Jahren die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO), die seit dem 1. Oktober 1957 galt, ab. Ziel des Gesetzgebers bei dieser grundlegenden Strukturreform war es,  neben der Anpassung der Vergütungshöhe auch mehr Transparenz für Rechtssuchende zu schaffen.  Zudem wurde die außergerichtliche anwaltliche Tätigkeit mehr in den Fokus genommen, um die Streitbeilegung außerhalb des Gerichtssaals zu stärken.

Seine Anfänge nahm das bundeseinheitliche gesetzliche Vergütungssystem übrigens mit der Gebührenordnung für Rechtsanwälte (RAGebO) vom 1. Juli 1879.

Aber warum gratulieren wir? Warum ist das RVG so wichtig?

Das deutsche Gebührensystem gewährleistet durch seine besondere, flexible Gestaltung in den meisten Fällen eine angemessene und leistungsgerechte Vergütung für die Rechtsanwältin oder den Rechtsanwalt.

Das ist von besonderer Bedeutung. Denn Aufgabe der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Organ der Rechtspflege ist es, den effektiven Zugang zum Recht für Rechtssuchende zu gewährleisten. Dieser Zugang zum Recht für alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen ist eine große und unverzichtbare Errungenschaft unseres Rechtsstaates.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte brauchen dafür eine wirtschaftlich auskömmliche Vergütung, um nicht flächendeckend auf Vergütungsvereinbarungen ausweichen zu müssen.

Nur auf diese Weise können sie ihrer Aufgabe im Rahmen einer ordnungsgemäß funktionierenden Rechtspflege nachkommen, nämlich den Rechtssuchenden für Beratung ihrer rechtlichen Anliegen und Vertretung zur Durchsetzung ihres Rechts – insbesondere in der Fläche – zur Verfügung zu stehen.

Die Rahmenbedingungen müssen ein wirtschaftliches Arbeiten für die Anwaltschaft ermöglichen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Rechtsanwaltsvergütung zeitnah erhöht wird.

Dafür setzt sich die BRAK gemeinsam mit dem DAV ein (Gemeinsamer Forderungskatalog – BRAK-Stn.-Nr. 51/2023; Witte, BRAK-Mitt. 6/2023, 370).

Eine zeitnahe Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung wäre nicht nur ein Zeichen der Anerkennung der Arbeit der Anwaltschaft in unserem Rechtsstaat, sondern sichert die wirtschaftliche Grundlage von Rechtsanwaltskanzleien gerade in strukturschwachen Regionen. Damit trägt sie dazu bei, dass Rechtsuchende auch künftig flächendeckend Zugang zu anwaltlichen Dienstleistungen haben werden.