Stellungnahme der BRAK

Mehr Transparenz bei Weisungen gegenüber Staatsanwaltschaften

Das Weisungsrecht ist dem deutschen Rechtssystem, in dem die Staatsanwaltschaft als Justizbehörde der Exekutive zugeordnet ist, immanent und nach Ansicht der Bundesrechtsanwaltskammer dem Grunde nach beizubehalten.

PDF der Stellungnahme der BRAK Nr. 32/2024

 

28.05.2024 | Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft. Der Entwurf zielt darauf ab, das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber Staatsanwälten und Generalstaatsanwälten (§§ 146, 147 Nr. 1 und 2 GVG in der aktuell geltenden Fassung) bestimmten Vorgaben zu unterwerfen und transparenter zu gestalten. Das Weisungsrecht ist dem deutschen Rechtssystem, in dem die Staatsanwaltschaft als Justizbehörde der Exekutive zugeordnet ist, immanent und sollte nach Ansicht der BRAK dem Grunde nach beibehalten werden.

Eine Reform des externen Einzelweisungsrechts war – unter anderem als Reaktion auf entsprechende Forderungen aus Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung – bereits im Koalitionsvertrag 2021 zwischen SPD, BÜNDNIS '90/DIE GRÜNEN und FDP vorgesehen. Anpassungen sind erforderlich, um einerseits den „bösen Anschein“ politischer Einflussnahme auf staatsanwaltliche Entscheidungen zu vermeiden, der aufgrund der aktuellen Gesetzeslage besteht sowie andererseits zu erreichen, dass die deutsche Staatsanwaltschaft als Justizbehörde im Sinne der europäischen Gesetzgebung und Rechtsprechung anerkannt wird. Dem wird der Entwurf aus Sicht der BRAK jedoch allenfalls dann gerecht, wenn die externe Einzelweisung zur Verfahrensakte genommen wird. Die angestrebte Transparenz wird sonst nicht erreicht.

Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die vollständige Stellungnahme Nr. 32/2024; erarbeitet durch den Ausschuss Strafprozessrecht der BRAK.

Ziel des Gesetzes:  Das Gesetz zielt darauf ab, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit ministerieller Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft zu erhöhen. Es soll klare Regelungen für die Ausübung des Weisungsrechts einführen, einschließlich der Schriftform und Begründungspflicht für Einzelweisungen, um den "bösen Anschein" politischer Einflussnahme zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft zu stärken. Der Europäische Gerichtshof kritisierte 2019, dass die deutsche Staatsanwaltschaft nicht ausreichend unabhängig sei, da das Weisungsrecht nicht klar geregelt ist. Der neue Gesetzentwurf soll diese Lücken schließen und die Transparenz erhöhen.