Stellungnahme der BRAK

Bitte keine Fehlanreize schaffen!

Heute berät der Bundesrat über den Regierungsentwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes, zu dem auch die BRAK Stellung genommen hat.

 

22.03.2024 |  Die duale Berufsbildung in Deutschland steht vor großen Herausforderungen, die sich teilweise durch die Pandemie verstärkt haben. Mit dem Gesetz sollen zahlreiche Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der beruflichen Bildung festgeschrieben werden, Den Gesetzentwurf der Regierung zum Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BR-Drs. 73/24) sieht die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) kritisch, denn in der aktuellen Fassung sollen durch ein Validierungsverfahren Personen ohne formalen Berufsabschluss einen Anspruch auf Feststellung und Bescheinigung ihrer beruflichen Qualifikation erhalten. In ihrer Stellungnahme weist die BRAK daher nachdrücklich darauf hin, dass der Entwurf im Bereich der Validierung zahlreiche Regelungen enthält, die zu einer Schwächung der dualen Berufsausbildung und damit auch des Ausbildungsberufes Rechtsanwalts- bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r führen. Das neue Gesetz darf keine Fehlanreize schaffen. Die weltweit anerkannte und geschätzte duale Ausbildung in Deutschland muss die reguläre Ausbildungsform bleiben.

Der Bundesrat berät heute den Gesetzesvorschlag und sieht den Entwurf ebenso kritisch. Einzelheiten sind der Stellungnahme zu entnehmen.