Nachrichten aus Berlin | Ausgabe 19/2021

Überbrückungshilfe III plus und Kurzarbeitergeld verlängert, Infektionsschutgesetz geändert

22.09.2021Newsletter

Die Überbrückungshilfe III plus für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler:innen, die von Corona-bedingten Schließungen und Beschränkungen stark betroffen sind, wird – unter leicht veränderten Voraussetzungen – bis zum 31.12.2021 verlängert. Antragsberechtigt sind weiterhin Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 %. Die Antragstellung erfolgt durch prüfende Dritte. Verlängert wird auch die Neustarthilfe Plus für Soloselbstständige.

Ebenfalls bis zum 31.12.2021 verlängert werden die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführten erleichterten Zugangsmöglichkeiten zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Zudem steht das Kurzarbeitergeld nicht mehr nur Betrieben offen, die vor dem 30.9.2021 Kurzarbeit eingeführt haben, sondern allen Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit. Den entsprechenden Entwurf einer Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung hat das Bundeskabinett am 15.9.2021 beschlossen.

Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 kommen außerdem mehrere Änderungen im Infektionsschutzgesetz. Danach ist die Hospitalisierung, also die Zahl der Corona-Patienten in Krankenhäusern, neuer wesentlicher Maßstab für Corona-Schutzmaßnahmen. Sie wird ergänzt um weitere Indikatoren, z.B. die nach Alter differenzierte Zahl der Neuinfektionen, die verfügbaren intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten und die Zahl der gegen Covid-19 geimpften Personen. Einreisende müssen künftig generell einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorlegen. Zudem sieht § 36 III IfSG nunmehr die Befugnis der Arbeitgeber bestimmter Einrichtungen und Unternehmen vor, personenbezogene Daten ihrer Beschäftigten über deren Impf- und Serostatus in Bezug auf COVID-19 zu verarbeiten. Solche Einrichtungen sind u.a. Kindertagesstätten und Kinderhorte, Schulen und Heime sowie bestimmte Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen, sowie Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlinge und Spätaussiedler und Justizvollzugsanstalten.

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